Dienstag, 1. November 2016

Eine unheimliche Begegnung

Es ist wohl der Albtraum schlechthin. Man wacht in der Nacht auf und bemerkt, dass jemand in der Wohnung ist.

Statistisch gesehen sind nächtliche Einbrüche eher die Ausnahme, da die Täter in der Regel niemandem begegnen wollen. Daher finden die meisten Einbrüche tagsüber statt, wenn die Bewohner bei der Arbeit oder gänzlich abwesend (z. B.: in der Urlaubszeit) sind. 

Das Szenario, den Einbrechern zu begegnen ist dennoch keineswegs unrealistisch. Es gibt sogar spezialisierte Diebesbanden, die die Nachtstunden für ihre Raubzüge bevorzugen (diese Tätergruppe stellen wir Ihnen im dritten Teil unserer Spezialwoche vor).

Was also tun, wenn sich Einbrecher in der Wohnung befinden?

Montag, 31. Oktober 2016

Und plötzlich ist er da - der erste Einbruchalarm



Statistisch gesehen, nehmen in der »dunklen« Jahreszeit Wohnungseinbrüche zu. Daher dreht sich in dieser Herbstwoche bei uns alles um dieses Thema.

Wir starten mit einem ganz persönlichen Beitrag unserer Autorin. Die hat natürlich eine Alarmanlage. Eine von uns. Ist ja logisch. Und diese hat sogar einen Namen …



Meine Einbruchmeldeanlage heißt Uschi. Ja, ich gehöre zu den Menschen, die ihren Geräten Namen verpasst. Allerdings hatte ich gehofft, ihren niemals auf dem Display meines Telefons sehen zu müssen. Ein Anruf von Uschi bedeutet schließlich nichts Gutes.

Doch da war sie.
Uschi ruft an.

Donnerstag, 8. September 2016

Ursache Wohnungsbrand - einem Übeltäter auf der Spur



An Tag Vier unserer Spezialwoche stellen wir Ihnen einen weiteren Übeltäter vor, der in der Statistik der Brandverursacher den dritten Platz belegt.


Der Mensch!

Da gibt es den Hobbyhandwerker Jochen, der abenteuerliche Elektroinstallationen in Eigenregie durchführt. Die dreifache Hintereinanderschaltung von Steckdosenleisten gehört dabei noch zur harmlosen Sorte.

Und kennen Sie die bügelnde Frau Meier von nebenan? Die, die jede Woche bis zu acht Pakete eines namhaften Versandhandels geliefert bekommt? Und die dann schreiend vor Freude zur Tür läuft, aber nicht mehr an das Bügeleisen denkt?

Mittwoch, 7. September 2016

Zur Einführung der Rauchmelderpflicht in Berlin - Interview mit einem Versicherungsexperten




Als letztes Bundesland hat Berlin die Rauchmelderpflicht beschlossen. Demnach müssen bei Neubauten ab 01.01.2017 Rauchwarnmelder in allen Wohn-, Kinder- und Schlafräumen sowie in Fluren, die über Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, installiert werden, ausgenommen Küche und Bäder/Toiletten. Bis Ende 2020 müssen auch ältere Wohnungen ausgerüstet sein.

Die Meinungen der Bürger gehen dabei weit auseinander. Einige befürworten die Änderung der Landesbauordnung und halten sie für längst überfällig. Andere hingegen sehen die Rauchmelderpflicht eher kritisch. Insbesondere die Tatsache, dass die Installation zu Mieterhöhungen führen kann, führt zu Ablehnung.


Viele, die der Einführung der Rauchmelderpflicht negativ gegenüberstehen, wollen auch in Zukunft auf den Einbau von Rauchmeldern verzichten.

Was das jedoch im Ernstfall bedeuten kann, darüber möchten wir heute mit unserem Experten der ERGO Versicherung Ralf Leder sprechen.

Montag, 5. September 2016

Willkommen zur Spezialwoche!



In dieser Woche dreht sich bei uns alles um Rauchwarnmelder und Brandursachen bei Wohnungsbränden.

Wir starten daher mit einem kleinen historischen Exkurs.

Die ersten Rauchwarnmelder waren Menschen. Von Beobachtungsposten aus suchten sie die Städte nach möglichen Bränden ab und meldeten diese dann entsprechend weiter. Die ersten Feuerwehren gab es übrigens schon im alten Ägypten. Das heroische Bild, das wir heute von Feuerwehrleuten haben, existierte damals allerdings noch nicht. Jene, die gegen die Brände kämpften, waren zumeist Sklaven.

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts entstanden die ersten automatisierten Brandmelder. Diese bestanden aus einem Vogelkäfig, in dem zwei Vögel gehalten wurden. Bei einem Brand wurden die Vögel durch den Rauch bewusstlos und fielen auf den Käfigboden. Dadurch wurde ein elektrischer Kreislauf geschlossen und Alarm ausgelöst.

Donnerstag, 1. September 2016

Videoüberwachung von Haus und Grundstück – Was ist rechtlich zu beachten?



Die Videoüberwachung hält im Rahmen der Installation einer Einbruchmeldeanlage auch immer mehr Einzug in Privathaushalte. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten, damit die Videoüberwachung nicht gegen die Persönlichkeitsrechte und die aktuellen Datenschutzbestimmungen verstößt.

Hinweis: Dieser Artikel bezieht sich ausschließlich auf Privatpersonen, die Videokameras  im Rahmen des Einbruchschutzes nutzen oder nutzen möchten.


1.    Überwachung innerhalb des eigenen Hauses

Grundsätzlich ist eine Überwachung der eigenen Räume innerhalb des Hauses zulässig (Hausrecht). Zu beachten ist jedoch, dass Besucher und Familienmitglieder darauf hingewiesen werden müssen (egal, ob die Kamera aufzeichnet oder nicht), da das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf das eigene Bild hiervon betroffen sind.

Donnerstag, 25. August 2016

Ist die Installation einer Einbruchmeldeanlage unsinnig?



In letzter Zeit sind wir vermehrt mit der Meinung konfrontiert worden, dass die Installation einer Einbruchmeldeanlage unsinnig sei, da dies Einbrecher erst recht anlocken würde.
Nach dem Motto: Da ist was zu holen!

Dazu möchten wir heute Stellung beziehen.

Sicherlich gibt es professionelle Einbrecherbanden, die sich auch von Einbruchmeldesystemen nicht abschrecken lassen. Nach unserem Erfahrungsschatz konzentrieren sich jene Gruppen jedoch insbesondere auf Unternehmensobjekte (Lagerhallen, Werkstätten, Büros), wo sie dann gezielt teures Gerät oder Bargeld entwenden.

Im Privatbereich haben wir eher die Erfahrung gemacht, dass Einbrecher(gruppen) von Alarmanlagen abgeschreckt werden. Dennoch kann eine Einbruchmeldeanlage allein Ihr Objekt nicht schützen. Wir empfehlen daher stets die Kombination aus mechanischen (Fenster- und Türensicherung,) und technischen Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus hilft natürlich eine aufmerksame Nachbarschaft sowie die Einhaltung einiger allgemeiner Schutzmaßnahmen (siehe Artikel Tipps zum Einbruchschutz Teil 1). Eine Einbruchmeldeanlage kann also immer nur Bestandteil eines Gesamtkonzeptes zum Einbruchschutz sein.