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Mittwoch, 25. Januar 2017

Unsere Kunden haben das Wort



Vor einiger Zeit haben wir Ihnen das Bautagebuch www.zahnabau-zeuthen.de vorgestellt. Inzwischen ist das Haus unserer Kunden fertiggestellt und verfügt zudem über unsere Alarmanlage. Ein Grund für uns, bei den frisch gebackenen Eigenheimbesitzern nachzufragen.

Unsere Kunden, das sind Stefanie Paul und Rayk Tomalla. Erzählt uns kurz etwas über euch.

Rayk Tomalla: Ich bin 40 Jahre alt, arbeite für die Signal Iduna Gruppe und leite die Generalagentur Tomalla in Königs Wusterhausen.

Stefanie Paul: Ich bin HR-Recruiter bei einem Personaldienstleister in Berlin und 30 Jahre jung.


Wir beglückwünschen euch erst einmal zu eurem nagelneuen Einfamilienhaus. Es ist sicher ein schönes Gefühl, in die eigenen vier Wände einzuziehen. Was hat euch dazu bewogen, zu bauen?
 
Stefanie Paul: Ein Eigenheim ist für uns die beste Geldanlage und überdies eine gute Vorsorge für das Alter.

Rayk Tomalla: Ein Eigenheim war schon immer unser Traum. Außerdem sind die Mieten in Berlin inzwischen so stark gestiegen, dass sich Bauen für uns mehr gelohnt hat.


Wie zufrieden seid ihr mit der Leistung eurer Baufirma?

Dienstag, 1. November 2016

Eine unheimliche Begegnung

Es ist wohl der Albtraum schlechthin. Man wacht in der Nacht auf und bemerkt, dass jemand in der Wohnung ist.

Statistisch gesehen sind nächtliche Einbrüche eher die Ausnahme, da die Täter in der Regel niemandem begegnen wollen. Daher finden die meisten Einbrüche tagsüber statt, wenn die Bewohner bei der Arbeit oder gänzlich abwesend (z. B.: in der Urlaubszeit) sind. 

Das Szenario, den Einbrechern zu begegnen ist dennoch keineswegs unrealistisch. Es gibt sogar spezialisierte Diebesbanden, die die Nachtstunden für ihre Raubzüge bevorzugen (diese Tätergruppe stellen wir Ihnen im dritten Teil unserer Spezialwoche vor).

Was also tun, wenn sich Einbrecher in der Wohnung befinden?

Donnerstag, 1. September 2016

Videoüberwachung von Haus und Grundstück – Was ist rechtlich zu beachten?



Die Videoüberwachung hält im Rahmen der Installation einer Einbruchmeldeanlage auch immer mehr Einzug in Privathaushalte. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten, damit die Videoüberwachung nicht gegen die Persönlichkeitsrechte und die aktuellen Datenschutzbestimmungen verstößt.

Hinweis: Dieser Artikel bezieht sich ausschließlich auf Privatpersonen, die Videokameras  im Rahmen des Einbruchschutzes nutzen oder nutzen möchten.


1.    Überwachung innerhalb des eigenen Hauses

Grundsätzlich ist eine Überwachung der eigenen Räume innerhalb des Hauses zulässig (Hausrecht). Zu beachten ist jedoch, dass Besucher und Familienmitglieder darauf hingewiesen werden müssen (egal, ob die Kamera aufzeichnet oder nicht), da das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf das eigene Bild hiervon betroffen sind.