Aufgrund der hohen Nachfrage, befassen wir uns heute mit dem Investitionszuschuss der KfW für den Einbau von Einbruchmeldeanlagen.
Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Wer kann eine
Förderung beantragen?
Förderfähig sind Privatpersonen, die in ihrer
Bestandsimmobilie eine Einbruchmeldeanlage installieren möchten. Wichtig ist,
dass die Beantragung vor Beginn der Einbauarbeiten erfolgen muss. Auch Mieter
sind förderfähig, benötigen dafür aber die Einwilligung des Vermieters.
Achtung: Nicht förderfähig sind Ferien- oder Wochenendhäuser
und gewerblich genutzte Flächen.