Aufgrund der hohen Nachfrage, befassen wir uns heute mit dem Investitionszuschuss der KfW für den Einbau von Einbruchmeldeanlagen.
Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Wer kann eine
Förderung beantragen?
Förderfähig sind Privatpersonen, die in ihrer
Bestandsimmobilie eine Einbruchmeldeanlage installieren möchten. Wichtig ist,
dass die Beantragung vor Beginn der Einbauarbeiten erfolgen muss. Auch Mieter
sind förderfähig, benötigen dafür aber die Einwilligung des Vermieters.
Achtung: Nicht förderfähig sind Ferien- oder Wochenendhäuser
und gewerblich genutzte Flächen.
Wie hoch ist der
Zuschuss?
Die Mindestinvestition liegt bei 2.000 €. Dabei beträgt die
Zuschusshöhe 10 % der gesamten Investition (mindestens 200 €/maximal 1.500 €)
-Stand April
2016-
Derzeit ist im Gespräch, die Förderung auch für
Investitionen unter 2.000 € zuzulassen und die Zuschusshöhe auf 20 % anzuheben
(Quelle: http://www.finanzen.de/news/16389/bis-zu-1500-euro-fuer-verbesserten-einbruchschutz-fuers-haus).
Wir halten Sie über weitere Entwicklungen dazu auf dem
Laufenden.
Was ist bei
der Beantragung zu beachten?
Der KfW ist ein vollständig ausgefüllter Onlineantrag
(abrufbar unter: https://www.kfw-formularsammlung.de/FormularsammlungV3/index2.jspLink)
zu übersenden, dazu eine beidseitige Kopie des Personalausweises.
Darüber hinaus muss der Antragsteller nachweisen, dass die
Arbeiten durch eine Fachfirma ausgeführt werden.
Achtung!
Nicht vergessen, dass nach der Durchführung der Arbeiten ein
schriftlicher Nachweis über den Einbau beizubringen ist. Dieser Nachweis
(KfW-Formularnummer: 600 000 3591) ist auch von der Fachfirma zu unterzeichnen.
Sollten Sie sich mit dem Gedanken tragen, eine
Einbruchmeldeanlage zu installieren, beraten wir Sie gern, und unterstützen Sie
natürlich auch bei der Beantragung.
Bei Interesse senden uns ganz easy eine E-Mail an beratung@sysdacom.de.
Im nächsten Artikel zeigen wir Ihnen, was unsere Alarmanlage
alles drauf hat.
Also, seien Sie gespannt und bleiben Sie sicher!
Ihre Denise Mildes
Link zur KfW:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/
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