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Mittwoch, 18. Januar 2017

Interview mit unseren Geschäftsführern






2016 liegt inzwischen hinter uns. Zeit, zurückzuschauen und  einen kleinen Ausblick auf das Jahr 2017 zu wagen. Unsere Geschäftsführer Hans-Jürgen Gerber und 
Lars Herrmann stehen dafür heute Rede und Antwort.







Auch für 2017 ist zu erwarten, dass die Einbruchzahlen unverändert hoch bleiben. Inwiefern hat sich das auf die Nachfrage nach Sicherheitstechnik ausgewirkt?

Hans-Jürgen Gerber: Parallel zu den Einbruchszahlen ist die Nachfrage nach Sicherheitstechnik weiterhin auf hohem Niveau.

Lars Herrmann: 2016 ist uns besonders aufgefallen, dass auch Privatkunden verstärkt auf Videoüberwachung setzen. Kameras als Bestandteile der Einbruchmeldeanlage kamen bisher vorwiegend bei Gewerbekunden zum Einsatz.

Hans-Jürgen Gerber: Unsere Kunden sind insbesondere an hochwertigen Produkten interessiert und bereit, dafür entsprechend zu investieren.

Viele verzichten dennoch auf die Installation einer Alarmanlage - trotz KfW-Förderung - weil sie die hohen Kosten nicht tragen können. Daher habt ihr euch entschieden, unseren Kunden und Interessenten eine neue Möglichkeit der Finanzierung anzubieten:
Die Alarmanlage auf Mietbasis.
Wie sind eure Erfahrungen mit diesem neuen Modell?

Dienstag, 1. November 2016

Eine unheimliche Begegnung

Es ist wohl der Albtraum schlechthin. Man wacht in der Nacht auf und bemerkt, dass jemand in der Wohnung ist.

Statistisch gesehen sind nächtliche Einbrüche eher die Ausnahme, da die Täter in der Regel niemandem begegnen wollen. Daher finden die meisten Einbrüche tagsüber statt, wenn die Bewohner bei der Arbeit oder gänzlich abwesend (z. B.: in der Urlaubszeit) sind. 

Das Szenario, den Einbrechern zu begegnen ist dennoch keineswegs unrealistisch. Es gibt sogar spezialisierte Diebesbanden, die die Nachtstunden für ihre Raubzüge bevorzugen (diese Tätergruppe stellen wir Ihnen im dritten Teil unserer Spezialwoche vor).

Was also tun, wenn sich Einbrecher in der Wohnung befinden?

Donnerstag, 1. September 2016

Videoüberwachung von Haus und Grundstück – Was ist rechtlich zu beachten?



Die Videoüberwachung hält im Rahmen der Installation einer Einbruchmeldeanlage auch immer mehr Einzug in Privathaushalte. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten, damit die Videoüberwachung nicht gegen die Persönlichkeitsrechte und die aktuellen Datenschutzbestimmungen verstößt.

Hinweis: Dieser Artikel bezieht sich ausschließlich auf Privatpersonen, die Videokameras  im Rahmen des Einbruchschutzes nutzen oder nutzen möchten.


1.    Überwachung innerhalb des eigenen Hauses

Grundsätzlich ist eine Überwachung der eigenen Räume innerhalb des Hauses zulässig (Hausrecht). Zu beachten ist jedoch, dass Besucher und Familienmitglieder darauf hingewiesen werden müssen (egal, ob die Kamera aufzeichnet oder nicht), da das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf das eigene Bild hiervon betroffen sind.