Freitag, 16. Juni 2017

Wie kommen die Diebe ins Haus? Ein Ranking



Das Ranking basiert auf unseren Erfahrungen und hat keinen repräsentativen Charakter. Da die meisten Kunden erst zu uns kommen, wenn ein Einbruch geschehen ist, erfragen wir natürlich zunächst in der Bedarfsanalyse, durch welchen Zugang sich die Einbrecher Zutritt verschafft haben: 

Das sind unsere Ergebnisse:


Platz 1
Terrassentür/Balkontür

Statistisch gesehen kommen die meisten Einbrecher durch die Terrassen- oder Balkontür. Daher sollten diese Zugänge auch gut gesichert sein. Neben der mechanischen Sicherung (Pilzkopfverriegelung, Stangenschlösser, abschließbare Griffe) ist hier als Bestandteil des elektronischen Einbruchschutzes ein Magnetkontakt zu empfehlen, der sobald die Tür geöffnet wird, die Alarmanlage auslöst.

Manche Einbrecher machen sich allerdings gar nicht erst die Mühe, die Tür aufzuhebeln, sondern werfen einfach die Scheibe ein. Hier schlägt unser Glasbruchsensor Alarm und löst ebenfalls die Anlage aus.

Mechanisch absichern kann man das Glas kostengünstig mit einer Schutzfolie, oder (das ist natürlich kostenintensiver) mit entsprechendem Sicherheitsglas.


Platz 2
Fenster


Auch hier empfehlen wir neben der mechanischen Sicherung (siehe oben) einen Magnetkontakt, der die Alarmanlage auslöst, sobald das Fenster geöffnet wird.

Wichtiger Hinweis: Bei vielen unserer Kunden, die Opfer eines Einbruchs geworden sind, waren die Fenster angekippt. Das ist wie eine Einladung an die Diebe! Daher auch bei kurzer Abwesenheit: Fenster schließen!


Platz 3
Wohnungstür

Gerade bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern kommen die Täter durch die Wohnungstür. Daher raten wir natürlich zu einer Kombination aus mechanischem (Pilzkopfverriegelung, Querschloss) und elektronischem Schutz (Magnetkontakt).

Außerdem sollte man stets die Wohnungstür abschließen, wenn man das Haus verlässt. Doch nicht nur bei Abwesenheit empfiehlt es sich abzuschließen, sondern auch nachts oder wenn man sich bspw. im Garten aufhält und so die Eingangstür nicht im Blick hat.


Platz 4
Kellerfenster oder –tür

Oftmals wird beim Einbruchschutz der Keller vergessen. Doch auch durch diese Fenster und Türen verschaffen sich Diebe Zutritt.
Kellerfenster sollten mit fest verankerten Gittern geschützt werden, Türen wie die Wohnungstür.
Natürlich kann man auch das Kellergeschoss in die Überwachung der Alarmanlage mit einbinden.


Generell raten wir stets zu einer Kombination aus mechanischem und elektronischem Schutz! So machen wir es den Einbrechern schwer. Und diese geben schnell auf, wenn sich Fenster oder Türen nicht ohne weiteres aufhebeln lassen. Und wenn sie es doch schaffen, schlägt die Einbruchmeldeanlage Alarm und damit die meisten Täter in die Flucht. Denn entdeckt werden wollen diese auf keinen Fall.

Sie haben Fragen zum Einbruchschutz?
Senden Sie einfach eine E-Mail an beratung@sysdacom.de


Bleiben Sie sicher!
Ihre SYSDACOM GmbH

Donnerstag, 15. Juni 2017

Warum ist die Aufklärungsquote bei Einbruchdiebstählen eigentlich so gering?


In Berlin ist die Aufklärungsquote bei Einbruchdiebstählen 2016 weiter gesunken. Betrug sie 2015 noch 8,5 %, lag sie 2016 nur noch bei 7,8%. Bundesweit sieht es etwas besser aus, dennoch beträgt die Aufklärungsquote lediglich 16,9 %. Das ärgert viele Bürger und erschüttert ihr Vertrauen in den Rechtsstaat.


Doch woran liegt es, dass Einbruchdiebstähle so schwer aufzuklären sind?

Ein Einbruch geschieht schnell, oft unbemerkt von den Nachbarn oder im Schutze der Dunkelheit. In der Regel hinterlassen die Einbrecher kaum verwertbare Spuren für die Ermittler der Polizei. So gibt es meist keine Fingerabdrücke, da die Diebe Handschuhe tragen.

Augenzeugen gibt es kaum oder gar keine. Bei Einbrüchen in Einfamilienhäuser gelangen die Diebe größtenteils über die Terrassentür an der Rückseite des Hauses hinein. Zudem bieten Sträucher oder Hecken auch Sichtschutz für die Eindringlinge. Kommen die Diebe in der Dunkelheit, sind sie ebenfalls schwer auszumachen.
In Mehrfamilienhäusern und Wohnblocks ist es schon wegen der vielen unterschiedlichen Bewohner schwer, potenzielle Einbrecher auszumachen. Da die Nachbarschaft untereinander oft wenig bekannt miteinander ist, lässt sich meist nicht beurteilen, ob ein unbekanntes Gesicht Besucher oder Einbrecher ist. Bei Kellereinbrüchen gibt es fast nie Augenzeugen.

Zudem besteht im Regelfall keine Täter-Opfer-Beziehung, die bei anderen Taten die Aufklärung erleichtert.

Dazu kommt, dass organisierte Einbrecherbanden ihre Ziele im Vorfeld genau ausspähen. Sie kennen also die Fluchtwege. Einbrüche finden oft in Gegenden statt, die unweit von Autobahnanschlüssen oder Schnellstraßen liegen.

Diebesgut wie Bargeld oder Wertgegenstände, die keine besondere Kennzeichnung tragen, sind zudem schwer zuzuordnen.

Dass die Polizei an Unterbesetzung sowie Überbelastung leidet, kommt den Einbrechern ebenfalls zugute.
Dennoch unternimmt die Polizei Anstrengungen, um die Aufklärungsquoten sowie die Einbruchprävention zu verbessern. Es gibt inzwischen Sonderkommissionen, die sich ausschließlich mit Einbruchdiebstahl beschäftigen: Dabei setzt die Polizei auf verstärkte Präsenz vor Ort, Beratungsangebote für Bürger und intensive Ermittlungsarbeit. Erste Erfolge sind in einigen Städten bereits erkennbar (Hamburg, Koblenz).

Viele Bürger setzen auf mechanischen und elektronischen Einbruchschutz. Dadurch bleiben immer mehr Taten beim Versuch (über 40 %).

Auch die Politik hat reagiert und eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die eine Mindeststrafe von 1 Jahr Haft auf Einbruchdiebstahl vorsieht. Das hilft zwar nicht bei der Aufklärung, könnte aber möglicherweise Täter abschrecken.

Natürlich kann man angesichts der Aufklärungszahlen nicht zufrieden sein, die Maßnahmen zielen aber in die richtige Richtung.

Im nächsten Teil untersuchen wir die Schwachstellen, die es Einbrechern leicht macht, sich Zutritt zu verschaffen und zeigen Ihnen, wie sie diese besser absichern können.

Bis dahin: Bleiben Sie sicher!

Ihre SYSDACOM GmbH

Quellen und weiterführende Links:
Rhein-Zeitung: http://bit.ly/2tqajAG
PKS Bundeskriminalamt, 2016, Version 2.0

Mittwoch, 14. Juni 2017

Nach dem Einbruch – Für welche Schäden kommt die Versicherung auf?



Gastbeitrag von unserem Versicherungsexperten Rayk Tomalla – Tomalla Assekuranz.


Zuerst sollte man die Polizei über den Einbruch in Kenntnis setzen und sich vergewissern, dass die Einbrecher nicht mehr vor Ort sind. Hier bloß kein Risiko eingehen! Materielle Dinge kann man ersetzen - das ist unser Job - sein Leben sollte man nicht riskieren.

Für Ihre entwendeten Besitztümer kommt Ihre Hausratversicherung auf.

Die Hausratversicherung kommt in der Regel für alle Gegenstände auf, die sich in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus befinden. Bildlich kann man sich so vorstellen:

Man dreht seine Wohnung auf den Kopf und schüttelt: Alles, was hinauspurzelt ist Hausrat.

Dieser ist in den meisten Policen gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl und Vandalismus, Leitungswasser, Sturm & Hagel sowie bei Blitz/Überspannung abgesichert.

Weitere Elementarschäden (z.B.: Starkregen, Hochwasser, Schneedruck) kann man je nach regionaler Lage zusätzlich versichern. Man sollte darauf achten, dass eine Mobildeckung eingeschlossen ist: 
Werden Hausratgegenstände aus einem Fahrzeug, Wohnmobil oder der Finca im Urlaub entwendet, genießt man vollen Versicherungsschutz.

Nach polizeilicher Meldung informieren Sie Ihr betreuendes Versicherungsbüro (Schadenmeldepflicht).

Die Polizei wird mit Ihnen eine Stehlgutliste aufnehmen, darin werden die entwendeten Gegenstände aufgezählt. Eine wahrheitsgemäße Auflistung ist wichtig, andernfalls kann das den Versicherungsschutz kosten. Nicht selten stellt man nach Aufnahme der Stehlgutliste fest, dass weitere Dinge fehlen. Diese müssen dann unbedingt der Polizei nachgemeldet werden.

WICHTIG: Prüfen Sie unbedingt Ihre Hausratversicherung auf den Passus „Grobe Fahrlässigkeit“. Hier sollte der Versicherer eine unbegrenzte Haftung bzw. auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ verzichten.

Was heißt, das?

In unserer täglichen Arbeit treffen wir bei ca. 90% aller Neukunden bzw. Empfehlungen auf Verträge, bei denen der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, je nach Schwere der groben Fahrlässigkeit, die Entschädigungsleistung kürzen kann. Bei einigen Policen ist die Entschädigung sogar auf 5.000 € – 10.000 € begrenzt.

In diesen Situationen gibt es dann Ärger bei der Regulierung: Lasse ich zur Weihnachtszeit eine Kerze Brennen, lasse ich mein Fenster beim Verlassen angekippt, lasse ich die Balkontür auf, während ich im Garten bin, lasse ich beim Lüften mein Fenster offen, und Einbrecher nutzen das aus, oder ich stelle meinen Wasserhahn nicht ab, wenn ich verreise. Es kann also richtig teuer werden. Und, mal ehrlich, wir Menschen vergessen doch alle ab und zu etwas.

Deshalb ist es umso wichtiger, eine Hausratversicherung zu haben, die in diesen Fällen die Versicherungsleistung nicht streitig macht, wir beraten Sie hierzu gerne. Dieselbe Problematik gilt im Übrigen auch bei der Wohngebäudeversicherung. Hier ist es umso wichtiger, seine Versicherung dementsprechend anzupassen, es ist schlimm, im Falle eines Totalschadens maximal 10.000 € zu erhalten.

Eine Hausratversicherung kommt auch für Beschädigungen am Haus auf: Wenn der Dieb beispielsweise beim Einbruch den Türrahmen (Gebäudebestandteil) beschädigt hat.

Welche Voraussetzungen muss der Geschädigte erfüllen?
Der Versicherte muss seine Prämie bezahlt haben, den Schaden unverzüglich melden (SMS an den Betreuer, Email oder Anruf vorab genügen). Des Weiteren muss er seiner Schadenminderungspflicht nachkommen, beispielsweise Notverglasungen anbringen oder die Wohnungstür sichern, diese Kosten werden ebenfalls von der Versicherung übernommen.

Sie haben noch Rückfragen? Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf. Ich berate Sie gern!

Ihr
Rayk Tomalla

Signal Iduna
Generalagentur Rayk Tomalla / Tomalla Assekuranz
Bahnhofstraße 4
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: 03375-920 28 29
Kontaktdaten


Dienstag, 13. Juni 2017

Nach dem Einbruch – Was ist zu tun?



Die Terrassentür wurde aufgehebelt, die Schränke durchwühlt, Handy und Laptop fehlen, die Schmuckkassette im Schlafzimmer ist leer …

 
Ein Einbruch!





Was man jetzt tun sollte, haben wir für Sie zusammengefasst:

 Zuerst rufen Sie selbstverständlich die Polizei.

Verändern Sie den Tatort nicht und fassen Sie möglichst nichts an, um eventuelle Spuren für die Ermittler nicht zu zerstören.

Fotografieren Sie den Tatort.

Sofern Ihnen Kredit-/Geldkarten abhandengekommen sind, lassen Sie diese umgehend sperren. Dazu gibt es den Sperrnotruf, den Sie unter 116 erreichen. Dieser gilt ebenfalls für gestohlene Ausweisdokumente; besonders wichtig, wenn Sie die Online-Ausweisfunktion auf Ihrem Personalausweis aktiviert haben.

Wenn Ihnen Ihr Handy entwendet wurde, lassen Sie es von Ihrem Provider ebenfalls sperren. Um das Handy eventuell orten zu können, ist die 15-stellige IMEI-Nummer Ihres Gerätes erforderlich. Diese kann man mit der Tastenkombination *#06# abfragen (natürlich im Vorfeld notieren).

Notieren Sie möglichst genau, welche Gegenstände Ihnen gestohlen wurden (sogenannte Stehlgutliste).

Einen Einbruch zu verarbeiten kann allein sehr schwierig sein. Immerhin haben die Einbrecher mit ihrer Tat, Ihr persönliches Sicherheitsgefühl beschädigt. Scheuen Sie sich nicht davor, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen! Eine Opferhilfeeinrichtung unterstützt Sie dabei, das Erlebte zu verarbeiten. Am bekanntesten ist hier sicherlich der Weiße Ring.

Informieren Sie Ihre Versicherung über den entstandenen Schaden. Welche Versicherung für welche Schäden aufkommt, und was Sie, bevor ein Einbruch geschehen ist, wissen sollten, darüber gibt im nächsten Artikel unser Versicherungsexperte, Herr Rayk Tomalla, Auskunft.

Bleiben Sie sicher!
Ihre SYSDACOM GmbH

Montag, 12. Juni 2017

Themenwoche – Was tun nach einem Einbruch?





Obwohl die Einbruchszahlen 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 9,5 % gesunken sind, bleibt das Risiko, Opfer eines Einbruchs zu werden, natürlich bestehen.

Leider ist die Aufklärungsquote bei Einbruchdiebstählen nach wie vor gering: Im letzten Jahr wurden lediglich 16,9 % der Taten aufgeklärt. Auch wenn eine leichte Steigerung im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen ist (vgl. 2015: Aufklärungsquote 15,2 %), ist das natürlich ein ernüchternder Wert.

Erfreulich ist, dass es in nahezu 45 % der Fälle beim Einbruchsversuch bleibt. Das ist zweifelsohne darauf zurückzuführen, dass immer mehr Menschen ihr Heim besser absichern.

Da es dennoch keinen hundertprozentigen Schutz vor Einbrüchen geben kann, beschäftigen wir uns in dieser Woche damit, was zu tun ist, wenn ein Einbruch stattgefunden hat und gehen den folgenden Fragen nach:

Wie verhält man sich?

Wer muss benachrichtigt werden?

Wo erhält man Hilfe?

Was zahlt die Versicherung?

Weshalb ist die Aufklärungsquote bei Einbruchdiebstahl so gering?

Und was kann man tun, um sein Heim besser zu schützen?

Wir beginnen unsere Themenwoche damit: Nach dem Einbruch – Was ist zu tun?

Bleiben Sie sicher!

Ihre SYSDACOM GmbH


Quellenangaben:
PKS Bundeskriminalamt, 2016, Version 2.0

Mittwoch, 5. April 2017

Da hilft keine Alarmanlage 4 - Trojaner und Co.



Jeden Tag werden 117 Millionen Spam-Mails in Deutschland empfangen (Quelle: hier). Darunter sind nicht nur zweifelhafte Angebote für wundervollbringende Medikamente, vollmundige Versprechen zum Kennenlernen vollbusiger Damen oder Vollgaragen zu Niedrigpreisen, sondern auch immer Phishing-Mails, die es darauf abgesehen haben, von Ihnen Daten zu stehlen, Schadsoftware auf Ihren Computer zu schleusen oder Ihnen Geld abzupressen.

Inzwischen gehen die Urheber derartiger E-Mails immer professioneller vor, so dass manchmal auf den ersten Blick gar nicht klar ersichtlich ist, ob es sich um eine authentische E-Mail handelt oder nicht. Beliebt sind dabei die Imitation von Paketdiensten, gängigen Onlineshops oder bekannten Bezahlsystemen. Aber auch im Kleid Ihrer Hausbank oder Krankenkasse kommen die Betrüger daher.

Wie kann man Phishing-Mails erkennen?