Zuerst sollte man die Polizei über den Einbruch in Kenntnis
setzen und sich vergewissern, dass die Einbrecher nicht mehr vor Ort sind. Hier
bloß kein Risiko eingehen! Materielle Dinge kann man ersetzen - das ist unser
Job - sein Leben sollte man nicht riskieren.
Für Ihre entwendeten Besitztümer kommt Ihre Hausratversicherung auf.
Die Hausratversicherung kommt in der Regel für alle
Gegenstände auf, die sich in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus befinden. Bildlich
kann man sich so vorstellen:
Man dreht seine Wohnung auf den Kopf und schüttelt: Alles,
was hinauspurzelt ist Hausrat.
Dieser ist in den meisten Policen gegen die Gefahren Feuer,
Einbruchdiebstahl und Vandalismus, Leitungswasser, Sturm & Hagel sowie bei
Blitz/Überspannung abgesichert.
Weitere Elementarschäden (z.B.: Starkregen, Hochwasser,
Schneedruck) kann man je nach regionaler Lage zusätzlich versichern. Man sollte
darauf achten, dass eine Mobildeckung
eingeschlossen ist:
Werden Hausratgegenstände aus einem Fahrzeug, Wohnmobil
oder der Finca im Urlaub entwendet, genießt man vollen Versicherungsschutz.
Nach polizeilicher Meldung informieren Sie Ihr betreuendes Versicherungsbüro
(Schadenmeldepflicht).
Die Polizei wird mit Ihnen eine Stehlgutliste aufnehmen, darin werden die entwendeten Gegenstände
aufgezählt. Eine wahrheitsgemäße Auflistung ist wichtig, andernfalls kann das
den Versicherungsschutz kosten. Nicht selten stellt man nach Aufnahme der
Stehlgutliste fest, dass weitere Dinge fehlen. Diese müssen dann unbedingt der
Polizei nachgemeldet werden.
WICHTIG: Prüfen
Sie unbedingt Ihre Hausratversicherung auf den Passus „Grobe Fahrlässigkeit“.
Hier sollte der Versicherer eine unbegrenzte Haftung bzw. auf die „Einrede der groben
Fahrlässigkeit“ verzichten.
Was heißt, das?
In unserer täglichen Arbeit treffen wir bei ca. 90% aller
Neukunden bzw. Empfehlungen auf Verträge, bei denen der Versicherer bei grober
Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, je nach Schwere der groben
Fahrlässigkeit, die Entschädigungsleistung kürzen kann. Bei einigen Policen ist
die Entschädigung sogar auf 5.000 € – 10.000 € begrenzt.
In diesen Situationen gibt es dann Ärger bei der Regulierung:
Lasse ich zur Weihnachtszeit eine Kerze Brennen, lasse ich mein Fenster beim
Verlassen angekippt, lasse ich die Balkontür auf, während ich im Garten bin,
lasse ich beim Lüften mein Fenster offen, und Einbrecher nutzen das aus, oder
ich stelle meinen Wasserhahn nicht ab, wenn ich verreise. Es kann also richtig
teuer werden. Und, mal ehrlich, wir Menschen vergessen doch alle ab und zu
etwas.
Deshalb ist es umso wichtiger, eine Hausratversicherung zu
haben, die in diesen Fällen die Versicherungsleistung nicht streitig macht, wir
beraten Sie hierzu gerne. Dieselbe Problematik gilt im Übrigen auch bei der
Wohngebäudeversicherung. Hier ist es umso wichtiger, seine Versicherung
dementsprechend anzupassen, es ist schlimm, im Falle eines Totalschadens maximal
10.000 € zu erhalten.
Eine Hausratversicherung kommt auch für Beschädigungen am
Haus auf: Wenn der Dieb beispielsweise beim Einbruch den Türrahmen (Gebäudebestandteil)
beschädigt hat.
Welche Voraussetzungen muss der Geschädigte erfüllen?
Der Versicherte muss
seine Prämie bezahlt haben, den Schaden
unverzüglich melden (SMS an den Betreuer, Email oder Anruf vorab genügen). Des
Weiteren muss er seiner Schadenminderungspflicht
nachkommen, beispielsweise Notverglasungen anbringen oder die Wohnungstür
sichern, diese Kosten werden ebenfalls von der Versicherung übernommen.
Sie haben noch Rückfragen? Nehmen Sie einfach Kontakt mit
mir auf. Ich berate Sie gern!
Rayk Tomalla
Signal Iduna
Generalagentur Rayk Tomalla / Tomalla Assekuranz
Bahnhofstraße 4
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: 03375-920 28 29
Kontaktdaten
Unsere Hausratversicherung kommt auch bei einem Fahrraddiebstahl auf, was ich sehr gut finde. Vielen Dank für einen tollen Fachbeitrag.
AntwortenLöschenHallo Toni Mahoni,
AntwortenLöschenentschuldige unsere späte Reaktion!
Wir bedanken uns für Dein Feedback zu unserem Artikel!
Du kannst unseren Experten natürlich auch gern noch einmal selbst zum Thema Fahrraddiebstahl befragen. Die Kontaktdaten findest Du im Artikel!
Viele Grüße
Denise vom Team der SYSDACOM GmbH