Mittwoch, 14. Juni 2017

Nach dem Einbruch – Für welche Schäden kommt die Versicherung auf?



Gastbeitrag von unserem Versicherungsexperten Rayk Tomalla – Tomalla Assekuranz.


Zuerst sollte man die Polizei über den Einbruch in Kenntnis setzen und sich vergewissern, dass die Einbrecher nicht mehr vor Ort sind. Hier bloß kein Risiko eingehen! Materielle Dinge kann man ersetzen - das ist unser Job - sein Leben sollte man nicht riskieren.

Für Ihre entwendeten Besitztümer kommt Ihre Hausratversicherung auf.

Die Hausratversicherung kommt in der Regel für alle Gegenstände auf, die sich in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus befinden. Bildlich kann man sich so vorstellen:

Man dreht seine Wohnung auf den Kopf und schüttelt: Alles, was hinauspurzelt ist Hausrat.

Dieser ist in den meisten Policen gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl und Vandalismus, Leitungswasser, Sturm & Hagel sowie bei Blitz/Überspannung abgesichert.

Weitere Elementarschäden (z.B.: Starkregen, Hochwasser, Schneedruck) kann man je nach regionaler Lage zusätzlich versichern. Man sollte darauf achten, dass eine Mobildeckung eingeschlossen ist: 
Werden Hausratgegenstände aus einem Fahrzeug, Wohnmobil oder der Finca im Urlaub entwendet, genießt man vollen Versicherungsschutz.

Nach polizeilicher Meldung informieren Sie Ihr betreuendes Versicherungsbüro (Schadenmeldepflicht).

Die Polizei wird mit Ihnen eine Stehlgutliste aufnehmen, darin werden die entwendeten Gegenstände aufgezählt. Eine wahrheitsgemäße Auflistung ist wichtig, andernfalls kann das den Versicherungsschutz kosten. Nicht selten stellt man nach Aufnahme der Stehlgutliste fest, dass weitere Dinge fehlen. Diese müssen dann unbedingt der Polizei nachgemeldet werden.

WICHTIG: Prüfen Sie unbedingt Ihre Hausratversicherung auf den Passus „Grobe Fahrlässigkeit“. Hier sollte der Versicherer eine unbegrenzte Haftung bzw. auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ verzichten.

Was heißt, das?

In unserer täglichen Arbeit treffen wir bei ca. 90% aller Neukunden bzw. Empfehlungen auf Verträge, bei denen der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, je nach Schwere der groben Fahrlässigkeit, die Entschädigungsleistung kürzen kann. Bei einigen Policen ist die Entschädigung sogar auf 5.000 € – 10.000 € begrenzt.

In diesen Situationen gibt es dann Ärger bei der Regulierung: Lasse ich zur Weihnachtszeit eine Kerze Brennen, lasse ich mein Fenster beim Verlassen angekippt, lasse ich die Balkontür auf, während ich im Garten bin, lasse ich beim Lüften mein Fenster offen, und Einbrecher nutzen das aus, oder ich stelle meinen Wasserhahn nicht ab, wenn ich verreise. Es kann also richtig teuer werden. Und, mal ehrlich, wir Menschen vergessen doch alle ab und zu etwas.

Deshalb ist es umso wichtiger, eine Hausratversicherung zu haben, die in diesen Fällen die Versicherungsleistung nicht streitig macht, wir beraten Sie hierzu gerne. Dieselbe Problematik gilt im Übrigen auch bei der Wohngebäudeversicherung. Hier ist es umso wichtiger, seine Versicherung dementsprechend anzupassen, es ist schlimm, im Falle eines Totalschadens maximal 10.000 € zu erhalten.

Eine Hausratversicherung kommt auch für Beschädigungen am Haus auf: Wenn der Dieb beispielsweise beim Einbruch den Türrahmen (Gebäudebestandteil) beschädigt hat.

Welche Voraussetzungen muss der Geschädigte erfüllen?
Der Versicherte muss seine Prämie bezahlt haben, den Schaden unverzüglich melden (SMS an den Betreuer, Email oder Anruf vorab genügen). Des Weiteren muss er seiner Schadenminderungspflicht nachkommen, beispielsweise Notverglasungen anbringen oder die Wohnungstür sichern, diese Kosten werden ebenfalls von der Versicherung übernommen.

Sie haben noch Rückfragen? Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf. Ich berate Sie gern!

Ihr
Rayk Tomalla

Signal Iduna
Generalagentur Rayk Tomalla / Tomalla Assekuranz
Bahnhofstraße 4
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: 03375-920 28 29
Kontaktdaten


2 Kommentare:

  1. Unsere Hausratversicherung kommt auch bei einem Fahrraddiebstahl auf, was ich sehr gut finde. Vielen Dank für einen tollen Fachbeitrag.

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  2. Hallo Toni Mahoni,

    entschuldige unsere späte Reaktion!

    Wir bedanken uns für Dein Feedback zu unserem Artikel!

    Du kannst unseren Experten natürlich auch gern noch einmal selbst zum Thema Fahrraddiebstahl befragen. Die Kontaktdaten findest Du im Artikel!

    Viele Grüße
    Denise vom Team der SYSDACOM GmbH

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