Donnerstag, 16. März 2017

Da hilft keine Alarmanlage 3 - Taschendiebe



In Berlin gehören Taschendiebstähle beinahe zum Alltag. Besonders an belebten Plätzen, im öffentlichen Nahverkehr, am Flughafen oder auch in Einkaufspassagen treiben Taschendiebe ihr Unwesen. 

Seit 2009 (11.833 Fälle) hat sich die Zahl der Taschendiebstähle in Berlin mehr als verdreifacht. Betrachtet man das Jahr 2015 (40.399) ist bei den Zahlen für 2016 (44.722 Fälle) immer noch ein Anstieg von 10,7 % zu verzeichnen (im Vgl. zum Vorjahr).




Dabei gehen die Täter so geschickt vor, dass man den Diebstahl oft erst Stunden später bemerkt.

Wie gehen die Diebe vor?


Die Antanz-Masche ist inzwischen genauso gängig, wie das bewusste Anrempeln oder die Umarmungs-Masche.

Beim Abdeck- oder auch Stadtplan-Trick fragt ein vermeintlicher Tourist nach dem Weg und bittet Sie darum, den Weg auf der Straßenkarte zu zeigen. Dabei wird die Karte über den begehrten Gegenstand (Handtasche, Handy, Geldbörse) gelegt und unauffällig gestohlen.

Beim Beschmutzer-Trick werden Sie scheinbar unabsichtlich mit Senf oder Ketchup bekleckert. Während der Verursacher Ihnen angeblich hilft, durchsucht er Ihre Taschen und bestiehlt Sie.

Das sind nur einige Beispiele. Weitere Informationen finden Sie hier: http://bit.ly/2kwrLiz (berlin.de).


Wie kann man sich schützen?

Bewahren Sie Ihre Wertsachen verdeckt am Körper auf.

Handtaschen und Rucksäcke immer verschlossen halten und möglichst an der Körpervorderseite transportieren.

Bei Menschenansammlungen ist es sinnvoll, ganz auf die Mitnahme von Taschen zu verzichten und auch keine größeren Bargeldmengen mit sich zu führen.

Lassen Sie Ihre persönlichen Gegenstände nicht unbeaufsichtigt stehen (das gilt auch im Restaurant).
Seien Sie misstrauisch, wenn Sie bedrängt, angerempelt oder beschmutzt werden.


Was tun im Schadensfall?

Auch wenn die Aufklärungsquoten gering sind (2016: 5,3 %) sollte man dennoch Anzeige bei der Polizei erstatten und sich schnell um folgende Dinge kümmern:

  • Konten sperren lassen.
  • Handy sperren lassen.
  • Kreditkarten sperren lassen.
  • Ausweisdokumente (man ist verpflichtet, Verlust anzuzeigen, persönliches Erscheinen beim Bürgeramt erforderlich) und Führerscheinverlust anzeigen und neu beantragen.
  • Fahrzeugschein neu beantragen.

Ist ein Taschenalarm sinnvoll?

Seit einiger Zeit gibt es sogenannte Taschenalarme, die einen schrillen Alarmton aussenden, der die Täter in die Flucht schlagen soll. Sie werden zum einen als Schutz gegen Taschendiebstahl beworben, aber auch Frauen empfohlen, um sich so vor sexuellen Übergriffen zu schützen.

Pro:

  • Laut, kann Täter in die Flucht schlagen.
  • Relativ günstig im Preis.
  • Einfache Bedienung.

Contra:

  • Batterien leeren sich schnell. Geräte werden unbemerkt funktionsuntüchtig (senden keinen Warnton zum Batteriestand aus).
  • Gehen schnell kaputt.
  • Auch wenn er Krach macht, heißt das nicht automatisch, dass man Hilfe von seinen Mitmenschen erhält. 

Ob mit oder ohne Taschenalarm: Bleiben Sie wachsam und bewahren Sie Ihre Wertgegenstände versteckt auf!

Im nächten Teil beschäftigen wir uns mit Tätern, die Sie gar nicht zu Gesicht bekommen...

Bis dahin: Bleiben Sie sicher!

Ihr Team der SYSDACOM GmbH



Quellenangaben: 


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen