Mittwoch, 14. Juni 2017

Nach dem Einbruch – Für welche Schäden kommt die Versicherung auf?



Gastbeitrag von unserem Versicherungsexperten Rayk Tomalla – Tomalla Assekuranz.


Zuerst sollte man die Polizei über den Einbruch in Kenntnis setzen und sich vergewissern, dass die Einbrecher nicht mehr vor Ort sind. Hier bloß kein Risiko eingehen! Materielle Dinge kann man ersetzen - das ist unser Job - sein Leben sollte man nicht riskieren.

Für Ihre entwendeten Besitztümer kommt Ihre Hausratversicherung auf.

Die Hausratversicherung kommt in der Regel für alle Gegenstände auf, die sich in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus befinden. Bildlich kann man sich so vorstellen:

Man dreht seine Wohnung auf den Kopf und schüttelt: Alles, was hinauspurzelt ist Hausrat.

Dieser ist in den meisten Policen gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl und Vandalismus, Leitungswasser, Sturm & Hagel sowie bei Blitz/Überspannung abgesichert.

Weitere Elementarschäden (z.B.: Starkregen, Hochwasser, Schneedruck) kann man je nach regionaler Lage zusätzlich versichern. Man sollte darauf achten, dass eine Mobildeckung eingeschlossen ist: 
Werden Hausratgegenstände aus einem Fahrzeug, Wohnmobil oder der Finca im Urlaub entwendet, genießt man vollen Versicherungsschutz.

Nach polizeilicher Meldung informieren Sie Ihr betreuendes Versicherungsbüro (Schadenmeldepflicht).

Die Polizei wird mit Ihnen eine Stehlgutliste aufnehmen, darin werden die entwendeten Gegenstände aufgezählt. Eine wahrheitsgemäße Auflistung ist wichtig, andernfalls kann das den Versicherungsschutz kosten. Nicht selten stellt man nach Aufnahme der Stehlgutliste fest, dass weitere Dinge fehlen. Diese müssen dann unbedingt der Polizei nachgemeldet werden.

WICHTIG: Prüfen Sie unbedingt Ihre Hausratversicherung auf den Passus „Grobe Fahrlässigkeit“. Hier sollte der Versicherer eine unbegrenzte Haftung bzw. auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ verzichten.

Was heißt, das?

In unserer täglichen Arbeit treffen wir bei ca. 90% aller Neukunden bzw. Empfehlungen auf Verträge, bei denen der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, je nach Schwere der groben Fahrlässigkeit, die Entschädigungsleistung kürzen kann. Bei einigen Policen ist die Entschädigung sogar auf 5.000 € – 10.000 € begrenzt.

In diesen Situationen gibt es dann Ärger bei der Regulierung: Lasse ich zur Weihnachtszeit eine Kerze Brennen, lasse ich mein Fenster beim Verlassen angekippt, lasse ich die Balkontür auf, während ich im Garten bin, lasse ich beim Lüften mein Fenster offen, und Einbrecher nutzen das aus, oder ich stelle meinen Wasserhahn nicht ab, wenn ich verreise. Es kann also richtig teuer werden. Und, mal ehrlich, wir Menschen vergessen doch alle ab und zu etwas.

Deshalb ist es umso wichtiger, eine Hausratversicherung zu haben, die in diesen Fällen die Versicherungsleistung nicht streitig macht, wir beraten Sie hierzu gerne. Dieselbe Problematik gilt im Übrigen auch bei der Wohngebäudeversicherung. Hier ist es umso wichtiger, seine Versicherung dementsprechend anzupassen, es ist schlimm, im Falle eines Totalschadens maximal 10.000 € zu erhalten.

Eine Hausratversicherung kommt auch für Beschädigungen am Haus auf: Wenn der Dieb beispielsweise beim Einbruch den Türrahmen (Gebäudebestandteil) beschädigt hat.

Welche Voraussetzungen muss der Geschädigte erfüllen?
Der Versicherte muss seine Prämie bezahlt haben, den Schaden unverzüglich melden (SMS an den Betreuer, Email oder Anruf vorab genügen). Des Weiteren muss er seiner Schadenminderungspflicht nachkommen, beispielsweise Notverglasungen anbringen oder die Wohnungstür sichern, diese Kosten werden ebenfalls von der Versicherung übernommen.

Sie haben noch Rückfragen? Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf. Ich berate Sie gern!

Ihr
Rayk Tomalla

Signal Iduna
Generalagentur Rayk Tomalla / Tomalla Assekuranz
Bahnhofstraße 4
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: 03375-920 28 29
Kontaktdaten


Dienstag, 13. Juni 2017

Nach dem Einbruch – Was ist zu tun?



Die Terrassentür wurde aufgehebelt, die Schränke durchwühlt, Handy und Laptop fehlen, die Schmuckkassette im Schlafzimmer ist leer …

 
Ein Einbruch!





Was man jetzt tun sollte, haben wir für Sie zusammengefasst:

 Zuerst rufen Sie selbstverständlich die Polizei.

Verändern Sie den Tatort nicht und fassen Sie möglichst nichts an, um eventuelle Spuren für die Ermittler nicht zu zerstören.

Fotografieren Sie den Tatort.

Sofern Ihnen Kredit-/Geldkarten abhandengekommen sind, lassen Sie diese umgehend sperren. Dazu gibt es den Sperrnotruf, den Sie unter 116 erreichen. Dieser gilt ebenfalls für gestohlene Ausweisdokumente; besonders wichtig, wenn Sie die Online-Ausweisfunktion auf Ihrem Personalausweis aktiviert haben.

Wenn Ihnen Ihr Handy entwendet wurde, lassen Sie es von Ihrem Provider ebenfalls sperren. Um das Handy eventuell orten zu können, ist die 15-stellige IMEI-Nummer Ihres Gerätes erforderlich. Diese kann man mit der Tastenkombination *#06# abfragen (natürlich im Vorfeld notieren).

Notieren Sie möglichst genau, welche Gegenstände Ihnen gestohlen wurden (sogenannte Stehlgutliste).

Einen Einbruch zu verarbeiten kann allein sehr schwierig sein. Immerhin haben die Einbrecher mit ihrer Tat, Ihr persönliches Sicherheitsgefühl beschädigt. Scheuen Sie sich nicht davor, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen! Eine Opferhilfeeinrichtung unterstützt Sie dabei, das Erlebte zu verarbeiten. Am bekanntesten ist hier sicherlich der Weiße Ring.

Informieren Sie Ihre Versicherung über den entstandenen Schaden. Welche Versicherung für welche Schäden aufkommt, und was Sie, bevor ein Einbruch geschehen ist, wissen sollten, darüber gibt im nächsten Artikel unser Versicherungsexperte, Herr Rayk Tomalla, Auskunft.

Bleiben Sie sicher!
Ihre SYSDACOM GmbH

Montag, 12. Juni 2017

Themenwoche – Was tun nach einem Einbruch?





Obwohl die Einbruchszahlen 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 9,5 % gesunken sind, bleibt das Risiko, Opfer eines Einbruchs zu werden, natürlich bestehen.

Leider ist die Aufklärungsquote bei Einbruchdiebstählen nach wie vor gering: Im letzten Jahr wurden lediglich 16,9 % der Taten aufgeklärt. Auch wenn eine leichte Steigerung im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen ist (vgl. 2015: Aufklärungsquote 15,2 %), ist das natürlich ein ernüchternder Wert.

Erfreulich ist, dass es in nahezu 45 % der Fälle beim Einbruchsversuch bleibt. Das ist zweifelsohne darauf zurückzuführen, dass immer mehr Menschen ihr Heim besser absichern.

Da es dennoch keinen hundertprozentigen Schutz vor Einbrüchen geben kann, beschäftigen wir uns in dieser Woche damit, was zu tun ist, wenn ein Einbruch stattgefunden hat und gehen den folgenden Fragen nach:

Wie verhält man sich?

Wer muss benachrichtigt werden?

Wo erhält man Hilfe?

Was zahlt die Versicherung?

Weshalb ist die Aufklärungsquote bei Einbruchdiebstahl so gering?

Und was kann man tun, um sein Heim besser zu schützen?

Wir beginnen unsere Themenwoche damit: Nach dem Einbruch – Was ist zu tun?

Bleiben Sie sicher!

Ihre SYSDACOM GmbH


Quellenangaben:
PKS Bundeskriminalamt, 2016, Version 2.0

Mittwoch, 5. April 2017

Da hilft keine Alarmanlage 4 - Trojaner und Co.



Jeden Tag werden 117 Millionen Spam-Mails in Deutschland empfangen (Quelle: hier). Darunter sind nicht nur zweifelhafte Angebote für wundervollbringende Medikamente, vollmundige Versprechen zum Kennenlernen vollbusiger Damen oder Vollgaragen zu Niedrigpreisen, sondern auch immer Phishing-Mails, die es darauf abgesehen haben, von Ihnen Daten zu stehlen, Schadsoftware auf Ihren Computer zu schleusen oder Ihnen Geld abzupressen.

Inzwischen gehen die Urheber derartiger E-Mails immer professioneller vor, so dass manchmal auf den ersten Blick gar nicht klar ersichtlich ist, ob es sich um eine authentische E-Mail handelt oder nicht. Beliebt sind dabei die Imitation von Paketdiensten, gängigen Onlineshops oder bekannten Bezahlsystemen. Aber auch im Kleid Ihrer Hausbank oder Krankenkasse kommen die Betrüger daher.

Wie kann man Phishing-Mails erkennen?

Donnerstag, 16. März 2017

Da hilft keine Alarmanlage 3 - Taschendiebe



In Berlin gehören Taschendiebstähle beinahe zum Alltag. Besonders an belebten Plätzen, im öffentlichen Nahverkehr, am Flughafen oder auch in Einkaufspassagen treiben Taschendiebe ihr Unwesen. 

Seit 2009 (11.833 Fälle) hat sich die Zahl der Taschendiebstähle in Berlin mehr als verdreifacht. Betrachtet man das Jahr 2015 (40.399) ist bei den Zahlen für 2016 (44.722 Fälle) immer noch ein Anstieg von 10,7 % zu verzeichnen (im Vgl. zum Vorjahr).




Dabei gehen die Täter so geschickt vor, dass man den Diebstahl oft erst Stunden später bemerkt.

Wie gehen die Diebe vor?

Mittwoch, 8. März 2017

Heute schon an morgen denken - Ausbildung bei der SYSDACOM GmbH




Wir bieten wieder Ausbildungsplätze an zur/m

Elektroniker/-in Fachrichtung Informations- und Telekommunikationstechnik


DU wirst DER/DIE SpezialistIn für IT & KOMMUNIKATIONSTECHNIK:

Du begeisterst dich für Bits und Bytes, digitale Technik und moderne Verbindungen – ob E-Mail oder Internet-Telefonie? Dann bist du hier richtig. In der Welt der modernen Kommunikation. Wenn der/die Sekretär/in einen wichtigen Anruf direkt auf das Mobiltelefon der Chefin oder des Chefs verbindet, wenn die Telefonanlage immer automatisch den günstigsten Anbieter wählt, wenn das Handy sich mit dem PC versteht, und das alles in einer Firma, dann ist das die Kunst des Elektronikers mit der Fachrichtung Informations- und Telekommunikationstechnik. 

Kleine und große Telefonanlagen von 4 bis 2000 Nebenstellen, Hochgeschwindigkeits-Datennetze, aber auch modernste Sicherheitssysteme – du sorgst für beste Verbindungen auf allen Kanälen.

Du erlernst das Installieren und in Betrieb nehmen von: Telekommunikationsanlagen, Datennetzen, sowie Anlagen der Sicherheitstechnik, wie Brand- und Einbruchmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Videoüberwachungssystemen. Außerdem beherrschst du die erforderlichen Wartungs- bzw. Servicearbeiten und das Installieren, Konfigurieren und Parametrieren von Software. Dazu kommen das Entwerfen von Datenübertragungs- und Datenverarbeitungsanlagen und das Testen von IT-Systemen.

Ob Kleinbetrieb, Konzern oder Krankenhaus: Moderne Kommunikations- und Sicherheitstechnik wird heute überall gebraucht und eingesetzt. Die Nachfrage nach Spezialisten ist deshalb groß und seit Jahren steigend.

Anforderungsprofil:
  • Abschluss: Mittlere Reife oder Abitur
  • Interesse an Elektronik, Daten- und Digitaltechnik
  • Räumliches Vorstellungsvermögen, logisches Denken, handwerkliches Geschick, Sorgfalt und Zuverlässigkeit
  • Sicheres Auftreten; Du repräsentierst Dich und unseren (Deinen) Betrieb!

Wir bilden DICH aus:
  • Hochmoderner Qualitätsstandard
  • Ausbildung in Betrieb, Berufsschule und überbetrieblich
  • 1 Jahr elektrotechnische Grundbildung, danach praxisorientierte Ausbildung auf dem neuesten Stand der Technik, einschließlich Qualitätsmanagement und Umweltschutz
  • Ausbildungsdauer: 3 1/2 Jahre

Abschluss: Gesellenprüfung

Chancen nach erfolgreich bestandener Gesellenprüfung:
  • Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • Aufstieg im Betrieb mit eigenem Aufgabengebiet

Na ? Wie wär`s mit einer Ausbildung zum Elektroniker/-in Fachrichtung Informations- und Telekommunikationstechnik in unserem Unternehmen?

Wir freuen uns auf deine Bewerbung, die du bitte an ausbildung@sysdacom.de sendest. Deine Ansprechpartnerin für weitere Informationen ist unsere Frau Denise Mildes.



Dein Team der SYSDACOM GmbH